Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2021
Entscheidungen im Verfahren
30.06.2021
Eröffnungen
11.06.2021
Sicherungsmaßnahmen
17.03.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
12.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
11.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.05.2017 bis zum 31.12.2017
07.06.2017
Neueintragungen